Handlungsempfehlungen für Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
In meinen letzten vier Schulahren als Lehrer in Internatsgymnasien zeigt die Beobachtung von Schüler/innen, dass sie bei jeder sich nur bietenden Gelegenheit mit einem Griff ihr Smartphone hervorholen, entsichern, wischen und immer wieder wischen. Sie sitzen den Pausen in Gruppen zusammen oder alleine, starren auf ihr Smartphone, Gespräche entstehen eigentlich nur, wenn einer dem anderen das Display zeigt. Viele von ihnen tragen ihr Smartphone ständig auf der flachen Hand vor sich her. Kaum jemand von ihnen guckt irgendetwas Schulrelevantes nach, alle sind den sozialen Medien verfallen, denen es mit allen Tricks gelingt, ständig die Aufmerksamkeit ihrer User zu kapern. Das Wort „Konzentration“ kommt nur auf S. 58 einmal vor. Wegen der besonderen Tragweite des Mangels an Konzentration durch die sozialen Medien hätte dieser Begriff viel mehr Aufmerksamkeit verdient.
Die jetzt vorgelegte Studie schlägt sehr zu Recht eine großen Bogen, in dem sie viele Aspekte der digitalen Welt, in die viele Jugendliche sich gerne zurückziehen untersucht. Die große Vorsicht, mit der die Autoren sich einer Regelung der Nutzung der „Sozialen Medien“ annähern, zeigt, dass sie sich sehr wohl den technischen Hürden, die mit einer solchen Regelung verbunden sind, bewusst sind. Es wird auch deutlich, wie notwendig eine europäische Regelung dieser Frage ist.
Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 der Bundesbildungs- und – familienministerin Karin Prien 56 Handlungsempfehlungen für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter überreicht.
Handlungsempfehlungen der Expertenkommission Kinder und Jugendmedienschutz
Kurzfassung: Handlungsempfehlungen der Expertenkommission Kinder und Jugendmedienschutz
Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Die Empfehlungen enthalten Vorschläge zum Schutz, zur Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Der Bericht ist auch eine Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.
Karin Prien bewertet die Empfehlungen der Kommission als wichtige Grundlage für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik in der digitalen Welt. Sie fordert mehr Verantwortung von Plattformanbietern, sichere und kindgerechte digitale Angebote („Safety by Design“) sowie eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien mit wirksamer Alterskontrolle. Zudem unterstützt sie die stärkere Verankerung elterlicher Medienerziehung und setzt auf gemeinsame Anstrengungen von Politik, Bildungseinrichtungen, Wissenschaft und Familien. Ziel ist eine Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gleichermaßen stärkt und ihnen eine sichere Nutzung digitaler Angebote ermöglicht.
Die 56 Handlungsempfehlungn Kurzfassung: Handlungsempfehlungen der Expertenkommission Kinder und Jugendmedienschutz, S. 8-10, enthalten eine sehr großes Bündel an weitreichenden Maßnahmen, die nahezu alle Aspekte der Nutzung von digitalen Angeboten durch Kinder und Schüler enthalten.
Hat unsere Rdaktion etwas übersehen? „TikTok“ kommt gar nicht vor. „YouTube“ wird auch nicht genannt. Es geht aber um „soziale Medien“: „Kinder und Jugendliche wachsen in einer Welt auf, in der digitale Medien allgegenwärtig sind. Soziale Medien, digitale Plattformen und zunehmend auch Anwendungen künstlicher Intelligenz (KI) prägen ihre Informationsumgebungen, ihre Freizeitgestaltung, ihre sozialen Beziehungen, ihre Lernprozesse und insgesamt ihre gesellschaftliche Teilhabe. “ S. 4
In der „Handlungsempfehlung 19“ wird der Bericht deutlicher. Wir zitieren:
„Problem. Internet und soziale Medien sind für junge Menschen zentrale Quellen politischer Informationen und zugleich Räume der Identitätsbildung. Dort treffen sie auf vereinfachte, zunehmend KI-generierte Narrative, emotionale Zuspitzungen und gezielte Desinformation antidemokratischer Akteure. Diese Strategien sind schwer zu durchschauen und sie beeinflussen die Meinungsbildung und das Demokratieverständnis.“ S. 47
Die „Empfehlung“ lautet:
„Medienbildung und politische Bildung sollen gezielt verzahnt werden, damit junge Menschen antidemokratische Narrative erkennen und sich aktiv damit auseinandersetzen.
Über ein bundesweites Förderprogramm sollen Konzepte für Schule, Jugendverbandsarbeit, Vereine und die offene Kinder- und Jugendarbeit entwickelt, erprobt und implementiert werden, getragen von Projektverbünden aus Praxis und wissenschaftlicher Begleitung. Eine Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung soll angestrebt werden.
Zuständig ist der Bund.“ (ib.)
Die „Wirkung“ auf der gleichen Seite klingt wie ein Lernziel, das geschärft werden könnte:
„Junge Menschen durchschauen manipulative Online-Strategien, ordnen sie ein und
entwickeln eigene Handlungsmöglichkeiten. Sie bilden ein faktenbasiertes
Demokratieverständnis und eine demokratische Haltung aus, mit denen sie sich an der Gesellschaft beteiligen.“ (ib.)
„Handlungsempfehlung 20“ will „Erprobungsräume (Safer Spaces) für junge Menschen öffnen, um Internetphänomene zu erkennen und Umgangsstrategien zu entwickeln“ (S. 48)
Das „Problem“ wird wie folgt umrissen: „Das Internet, Soziale Medien und Online-Games sind für junge Menschen zentrale Räume der Information, des Austauschs und der Meinungsbildung. Dort treffen sie aber auch auf Desinformation, populistische Ansprache und Hasskommentare und bewegen sich durch algorithmische Empfehlungen häufig in Echokammern mit einseitiger Orientierung. Um sich eine eigene, an demokratischen Werten ausgerichtete Haltung zu bilden, fehlen ihnen begleitete Räume, in denen sie Gegenstrategien erproben können.“ (ib.)
Spätestens mit hier beschriebenen „Wirkung“: „Junge Menschen durchschauen Desinformation und Manipulation, ordnen sie ein und treten ihnen kompetent entgegen. Sie sind in der Lage, sich vor der Vereinnahmung durch demokratiefeindliche Akteure zu schützen und sich gestärkt an gesellschaftlichen Debatten zu beteiligen,“ (ib.) kommen Zweifel auf, ob die Autoren dieses Berichts die tatsächlichen Gefahren wirklich in den Blick genommen haben.
Die Argumente bezüglich der Altersgrenzen werden in der „Handlungsempfehlung 36“ „Risiko- und designorientiert regulieren – zwei Alternativen: gesetzliche Mindestaltersgrenze (13 Jahre) und dienstspezifische Altersgrenzen“ gegeneinander abgewogen: S. 69-73. Die erste Alternative: „(1) Nach der ersten Alternative soll für die eigenständige Nutzung eigener Social-Media Accounts eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren gelten. Sie soll mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Kinder unter 13 Jahren soll ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt geschaffen werden, der nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Das Erziehungsrecht der Mütter und Väter soll gewahrt bleiben, soweit das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes nicht gefährdet wird.
Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen abgestufte Schutzstandards gelten.
Dabei soll zwischen den Altersgruppen 13 bis 16 und 16 bis 18 Jahren unterschieden werden. Riskante Funktionen sollen standardmäßig deaktiviert sein (s. HE 37 „Sichere und altersgerechte Voreinstellungen und Designanforderungen für Jugendaccounts“).“
Die „Handlungsempfehlung 38“ „Eine wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung unter Wahrung der Grundrechte verbindlich regeln“ wird konkreter: Das Problem, das sich mit den sozialen Medien stellt, wird so beschrieben: Alterskontrollen sollen Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten schützen, doch bisher fehlen verbindliche Vorgaben, sodass Plattformen selbst über die eingesetzten Verfahren entscheiden. Viele Methoden bergen Risiken für Datenschutz, Grundrechte und Diskriminierung, während unklare Regeln sowohl den Jugendschutz als auch die Rechte und Teilhabe aller Nutzerinnen und Nutzer gefährden. Die Kommission ist sich bewusst, dass es nicht einfach ist diesen Zugang zu regeln erinnert daran, dass die Verfahren zur Alterskontrolle sich stark in ihrer Zuverlässigkeit, Umgehbarkeit und ihren Auswirkungen auf die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer unterscheiden. Besonders biometrische und datenbasierte Methoden gefährden Datenschutz und Selbstbestimmung, fördern die Machtkonzentration großer Plattformen und können sowohl den Jugendschutz als auch die Rechte aller Nutzer beeinträchtigen. Dementsprechend sind die Empfehlungen auch kompliziert formuliert: „Variante 1: Bei Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien“ und „Variante 2: Risikobasiertes Stufenmodell (ohne allgemeines Mindestalter)“ (S. 75 f)
Unsere Redaktion hat auf unserem Frankreich-Blog schon öfters über die Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in der digitalen Welt in Frankreich berichtet: > Frankreich will den Jugendlichen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken verbieten – 27. Juni 2026
